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Allgemeine Fragen zum Thema Studium und Fachhochschule

Wann, wo und wie erreiche ich die STV?

Studierendenvertretung der
Fachhochschule Wiener Neustadt
Johannes Gutenberg-Straße 3
2700 Wiener Neustadt
Mail: .(Javascript muss aktiviert sein, um diese E-Mail-Adresse zu sehen)
Web: www.stv-fhwn.at
Fax: +43(0)2622/89 084-99
>> Post für die STV kannst du auch direkt im FH-Infocenter abgeben!

Wie kann ich einzelnen Mitgliedern der STV eine Nachricht zukommen lassen?

Am besten sendest du eine Mail an die Person. Die Adresse findest du im Intranet unter Student Services > People search.

Ich habe ein Anliegen an die STV - Wie gehe ich vor?

So wie fast überall im Geschäftsleben sind auch bei uns Eskalationswege einzuhalten.
D.h. bitte berate dich zunächst mit deinem Jahrgangsvertretung. Erst wenn diese dein Anliegen nicht entsprechend bearbeiten kann, kontaktiere (gegebenfalls gemeinsam) deine Studiengangsvertretung. Diese kann bei Bedarf das Vorsitzteam oder weitere Stellen einschalten.

Ich habe eine Idee für ein Projekt - Wie gehe ich vor?

Es gibt immer wieder Vorschläge für Exkursionen, diverse Anschaffungen und vieles mehr. Wir begrüßen diese Initiative und haben für deine Ideen immer ein offenes Ohr. Auch hier gilt es, die “Hierarchie” der Vertretungsebenen einzuhalten. Grundsätzlich raten wir, alles was dir einfällt schriftlich festzuhalten, frei nach dem Motto “Was man schreibt, das bleibt”. Es ist immer leichter und damit besser etwas in Händen halten bzw. lesen zu können. Idealerweise machst du dir schon Gedanken über die Aufgabenverteilung, die Vorbereitungszeit, die Kosten und die Umsetzung. Je aufwendiger oder kostspieliger das Projekt ist, umso früher solltest du an uns herantreten, da die Prüfung deines Vorschlags und die weiteren Schritte unterschiedlich lange dauern können.

Was passiert mit den ÖH-Geldern?

Die ÖH-Studierendenvertretung an Fachhochschulen sind keine eigene Körperschaft öffentlichen Rechts (wie an Universitäten), sondern Teil der Bundes-ÖH. Dennoch kann die FH-Vertretung (=alle Studiengangsvertretungen inkl. Vorsitz der FH-Vertretung) über die Verwendung von 85% der Studierendengelder direkt Beschlüsse fassen. Hierbei sind natürlich die Gebarungsgrundsätze der ÖH einzuhalten. Die konkrete Verwendung kannst Du im Jahresvoranschlag für die jeweilige Funktionsperiode nachlesen.
Darüber hinaus können alle Mitglieder der ÖH natürlich auch das Angebot der Bundes-ÖH in Anspruch nehmen. Neben Studien-, Wohn- und Sozialrechtsberatung bringt die ÖH-BV regelmäßig Broschüren zu unterschiedlichen Themen heraus und veranstaltet verschiedenste studierendenrelevante Veranstaltungen.

Wie wird der ÖH-Beitrag berechnet?

Die Österreichische HochschülerInnenschaft entscheidet nicht selbst wie hoch der ÖH-Beitrag ist, sondern dieser wird nach einem vorgegeben Schlüssel für das kommende Studienjahr berechnet. Immer im Beitrag inkludiert ist der Beitrag zur ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung. >> mehr dazu

Kann jemand außer mir meine Mails lesen?

Das Gerücht, dass ReferentInnen, Admins und StudiengangsleiterInnen Einsicht in Deine Emails nehmen können, hält sich hartnäckig. Niemand außer Dir kann deine Emails lesen (sofern Du sorgsam mit Deinem Passwort umgehst bzw. den Computer sperrst, wenn du den Raum verlässt).

Auch Emails, die über den Jahrgangsverteiler gesendet werden, sind für Admins usw. nicht einsehbar.

Was allerdings schon möglich ist und auch immer wieder getan wird, ist dass sich Admins oder ReferenInnen als “StudentIn” ins Intranet einloggen. Die dient zur Überprüfung, ob hochgeladenen Unterlagen oder Inhalte tatsächlich sichtbar sind und korrekt angezeigt werden. Sensible Informationen wie Deine Noten und Dein Evaluierungsverhalten werden dabei NICHT angezeigt - das haben wir geprüft.

Kann ich den ÖH-Beitrag von der Steuer absetzen?

Ja, laut Auskunft des Finanzministeriums kann der ÖH-Beitrag gemäß §16 Einkommensteuergesetz von der Steuer abgesetzt werden.

Ich bin an zwei Hochschulen inskribiert, muss ich den ÖH-Beitrag doppelt zahlen?

Du musst zwar an beiden Hochschulen den ÖH-Beitrag einbezahlen, aber Du bekommst einen Beitrag von der ÖH im Nachhinein rückerstattet. Genauere Infos über das Prozedere sowie das Formular dazu findest Du hier.


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