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Fragen zu den STV-/ÖH-Wahlen

Zeitangaben beziehen sich auf die Wahlen 2011 für die Funktionsperiode 2011/2012.
 

Wann und wo kann ich wählen?

Die Wahlen finden im Sommersemester 2012 an mehreren Tagen statt aufgeteilt nach Fachrichtung: Die Gesundheits-Programme und Sport wählen am 15. Mai. Für die Bereiche Technik, Wirtschaft und Sicherheit ist eine Wahlwoche eingerichtet; diese dauert von 11. bis 15. Juni.
Die Standorte Tulln und Wieselburg wählen ebenfalls in diesem Zeitraum. Eine Ausnahme bildet MedTech - hier wird schon am 27. April gewählt.
Das Wahllokal am Campus Wiener Neustadt ist der Studierraum im Erdgeschoss (Hörsaal 1). Ausweich-Plätze zum Lernen stehen bereit. Vergiss nicht, Deinen FH-Ausweis mitzunehmen!

Warum wählen wir?

Seit Dezember 2007 haben die FHs eine gesetzlich verankerte Studierendenvertretung, die 1x pro Jahr im Mai/Juni neu gewählt werden. Diese Vertretung ist in die Bundes-ÖH eingegliedert und kann sich so leichter für die bundesweiten Anliegen der FH-Studierenden einsetzen.
Damit die Studierendenvertretung überhaupt funktionieren kann, ist es wichtig, in allen Ebenen gut vertreten zu sein, um zumindest einen Vorteil wie einen gut funktionierenden Informationsfluss zu haben. Somit entscheide selbst wer Dich vertreten soll und nimm Dein Recht zu wählen wahr.
 Oder möchtest Du Dich selbst engagieren, so steht auch einer Kandidatur nichts im Wege.
>> Bundesgesetzblatt nachlesen.

Bis wann ich meine Kandidatur bekannt geben?

Kandidaturen für die Jahrgangs- und Studiengangsvertretung können bis inklusive 21. Mai bekannt gegeben werden. Kandidaturen für das Vorsitzteam bis inklusive 04. Juni.

Wer darf kandidieren?

Jahrgangsvertretung – Alle Studierenden eines Jahrgangs (je Programm).
Studiengangsvertretung – Alle Studierenden eines Studiengangs.
Eine Übersicht darüber, welche Programme zu welchem Studiengang zählen, findest du unter Organisation.

Wer organisiert die Wahl?

Die Organisation und die Durchführung der Wahl wird vom Fachhochschulerhalter durchgeführt. Für die Aufstellung der Kandidaten sorgt die STV.

Wer ist wahlberechtigt für Jahrgangs- und Studiengangsvertretung?

Alle zum Zeitpunkt der Wahlen aktiven Studierenden! Nicht wahlberechtigt sind karenzierte und ausgeschiedene Studierende.

Wer ist wahlberechtigt für den Vorsitz der FH-Studierendenvertretung und das Mandat für die ÖH-BV?

Alle Studiengangsvertretungen mit jeweils einer Stimme wählen in der konstituierenden Sitzung in der KW 26.

Welche Funktionen werden besetzt?

  • Jahrgangsvertretung - 1 Vertreter und 1 bis 2 (4) StellvertreterInnen >> direkte Personenwahl
     
  • Studiengangsvertretung - 1 Vorsitzende/r und 1 bis 2 StellvertreterInnen >> diekte Personenwahl
     
  • Vorsitz der FH-Studierendenvertretung - 1 Vorsitzende/r und 4 StellvertreterInnen >> indirekte Wahl durch die Studiengangsvertretungen
     
  • Mandatar/in für die ÖH-Bundesvertretung +1 Ersatzmandatar/in >> indirekte Wahl durch die Studiengangsvertretungen
     

Was sind die Rechten und Pflichten der einzelnen Vertretungsebenen?

Momentan haben die Studierendenvertretungen an den FHs noch sehr wenige formale Rechte, umso wichtiger ist es aber diese auf den verschiedenen Ebenen wahr zu nehmen. Neben dem gut funktionierenden Informationsfluss, den wir durch eine gut organisierte Vertretung haben können, sind wir Teil des „Eskalationsweges“ der FHWN und haben das Recht auf Anwesenheit bei kommissionellen Prüfungen. Darüber hinaus haben die einzelnen Vertretungen meist folgende Aufgaben:

Jahrgangsvertretung:
  • Interessensvertretung von Personen innerhalb des Jahrganges und Problembehandlung
  • Bündelung von Jahrgangsinteressen
  • Regelmäßige Absprachen mit StudiengangsvertreterInnen
Studiengangsvertretung:
  • Problembehandlung - Studiengangsweit
  • Mitgestaltung des Studienganges
  • Vorbereitung, Moderation, Nachbereitung der Studiengangsvertretungssitzungen
  • Kenntnis über diverse Regelwerke (Statuten, rechtliche Grundlagen, FH-Aufbau)
  • Kontakt zum Studiengang
  • Aktive Teilnahme an FH-Vertretungssitzungen und an Kollegiumssitzungen des Studienganges
Als Mitglied des Bereichs- und FH-Kollegiums:
  • Beratung der Studiengangsleitung in Zusammenhang mit der Behandlung von disziplinären Verstößen, über den Ausschluss Studierender, Möglichkeit der Wiederholung eines Studienjahrs
  • Gestaltung und Optimierung der Lehrveranstaltungsevaluierung
  • Gewährleistung der Umsetzung von Maßnahmen aus den Ergebnissen der Evaluierung
  • Evaluierung der Prüfungsordnung, bzw. Anfechtung der Prüfungsergebnisse
  • Unterstützung der Studiengangsleitung
FH-Vertretung:
  • Problembehandlung im FH-Sektor und FH-weit
  • Interessensvertretung der FH- Studierenden
  • Mitgestaltung der Fachhochschule
  • Sicherstellen der Kommunikation (Studierenden; Erhalter;…)
  • Erlassung der Satzung
  • Rede- und Antragsrecht in den ÖH BV-Sitzungen
  • Teilnahme an den FH Vorsitzendenkonferenz-Sitzungen (VoKo)
  • Teilnahme an bundesweiten Vernetzungstreffen
  • Kontakt zur Bundes-ÖH

Wann und wie wählen die Erstsemestrigen?

Die Erstsemestrigen wählen Mitte des 1. Wintersemesters nach dem gleichen Prozedere wie oben beschrieben.


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