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Studienrechtliche Fragen

Habe ich das Recht auf Prüfungseinsicht?

Mit dem neuen FHStG seit 1. März 2012 hast du das Recht auf Einsicht sowie Anfertigung von Kopien aller deiner Prüfungen. Dies gilt 6 Monate ab Bekanntgabe der Beurteilung - auch wenn die Prüfung vor dem 1. März abgelegt wurde.

Wiederholung des Studienjahres

Gemäß den Richtlinien des FHR haben Studierende die Möglichkeit einmalig ein Studienjahr zu wiederholen. Dies muss jedoch von der/dem Studierenden selbst mit Begründung bei der Studiengangsleitung beantragt werden. Hier geht’s zur Richtlinie (Abschnitt E.4.e./S.10). Bei Unklarheiten wende dich direkt an deine Vertretung!

Kann ich gegen Entscheidungen meiner Studiengangsleitung berufen?

JA. Gegen Entscheidungen der Studiengangsleiterin oder des Studiengangsleiters kann nach vorheriger Konsultation und mit Unterstützung der Studierendenvertretung im jeweiligen Bereichskollegium binnen 14 Tagen Berufung eingelegt werden. Auch gegen die Entscheidung der oder des Vorsitzenden des Bereichskollegiums kann binnen 14 Tagen ab Zustellung Beschwerde an die Leitung des FH-Kollegiums erhoben werden. Diese Berufung hat aufschiebende Wirkung.
Willst du gegen einen Entscheid der Studiengangsleitung Einspruch erheben, nimm umgehend Kontakt mit deiner Studiengangsvertretung auf!

Was mache ich bei anderen Fragen?

Antworten und Informationen zu anderen Bereichen wie Anrechnungen, Aufnahmeverfahren, Praktika und sozialrechtlichen Themen findest du im ÖH-Wiki.

Kann jemand außer mir meine Mails lesen?

Das Gerücht, dass ReferentInnen, Admins und StudiengangsleiterInnen Einsicht in Deine Emails nehmen können, hält sich hartnäckig. Niemand außer Dir kann deine Emails lesen (sofern Du sorgsam mit Deinem Passwort umgehst bzw. den Computer sperrst, wenn du den Raum verlässt).

Auch Emails, die über den Jahrgangsverteiler gesendet werden, sind für Admins usw. nicht einsehbar.

Was allerdings schon möglich ist und auch immer wieder getan wird, ist dass sich Admins oder ReferenInnen als “StudentIn” ins Intranet einloggen. Die dient zur Überprüfung, ob hochgeladenen Unterlagen oder Inhalte tatsächlich sichtbar sind und korrekt angezeigt werden. Sensible Informationen wie Deine Noten und Dein Evaluierungsverhalten werden dabei NICHT angezeigt - das haben wir geprüft.


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