Studienunterstützung
Alle Studierenden, die zum Kreis der begünstigten Personen im Sinne des Studienförderungsgesetzes (StudFG) gehören und Studierende oder AbsolventInnen von ordentlichen Studien sind, können zum Ausgleich von sozialen Härtesituationen und zur Bewältigung besonders schwieriger Studienbedingungen eine Studienunterstützung beim Bildungsministerium beantragen.
Diese Unterstützung bezweckt hauptsächlich eine Wiedereingliederung von Studierenden ins Studienbeihilfensystem und eine Korrektur von Gesetzeslücken im StudFG.
Mehr dazu findest du hier und hier.
Hast du dich mindestens vier Jahre (48 Monate) zur Gänze selbst erhalten und haben deine jährlichen Einkünfte zumindest 7.272,- Euro - brutto minus Sozialversicherung, Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale - betragen, kannst du um ein Selbsterhalterstipendium in Höhe von 679 Euro monatlich (Zuschlag von 67 Euro pro Kind pro Monat) ansuchen. Das Einkommen deiner Eltern spielt dabei keine Rolle!
Zeiten des Präsenz- bzw. Zivildienstes gelten ebenfalls als Zeiten des Selbsterhaltes, unabhängig von der Einkommenshöhe.
Voraussetzung ist, dass du vor deinem 30. Lebensjahres mit dem Studium begonnen hast, wobei sich diese Grenze unter bestimmten Voraussetzungen verlängert.
Mehr dazu findest du hier und hier.
Voraussetzung für die Gewährung eines Studienabschluss-Stipendiums (SAS) ist, dass du
1. dich in der Studienabschlussphase befindest,
2. noch kein Studium oder eine gleichwertige Ausbildung abgeschlossen hast,
3. zum Zeitpunkt der Zuerkennung des SAS noch nicht 41 Jahre alt bist,
4. in den letzten vier Jahren vor Gewährung des SAS mindestens drei volle Jahre zumindest halbbeschäftigt warst oder ein diesem Beschäftigungsausmaß entsprechendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt hast,
5. in den letzten vier Jahren vor Gewährung des SAS keine Studienbeihilfe bezogen hast,
6. ab Gewährung des SAS jede Berufstätigkeit aufgibst (Karenzierung genügt) und
7. bisher noch kein SAS erhalten hast.
Mehr dazu findest du hier und hier.
Planst du ein Auslandssemester zu absolvieren, dann besteht die Möglichkeit eine monatliche Beihilfe (zwischen 73,- Euro und 487,- Euro) sowie einen Reisekostenzuschuss (zwischen 146,- Euro und 1.129,- Euro) zu erhalten.
Genaueres dazu findest hier.
Kommst du aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder einem anderem Land mit entsprechendem Übereinkommen besteht Anspruch auf die genannten Beihilfen/Stipendien.
Als Staatenlose/r bist du österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, wenn du vor Aufnahme an der FH
1. gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch fünf Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig warst und
2. in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen hattest.
Die Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen bzw. Stipendien für Master-Studierende unterscheidet sich zum Teil von denen für Bachelor-Studierende. Details kannst du hier nachlesen.
WohnbeihilfeDie allgemeine Wohnbeihilfe ist eine Förderung, welche von jedem Bundesland gewährt wird, jedoch unterschiedlich geregelt ist.
Details erhältst du direkt bei deiner Landesbehörde - die Kontaktdaten findest du hier.
Bei den Top-Stipendien handelt es sich um eine Förderung des Landes Niederösterreich entsprechend bestimmter Förderschienen und Voraussetzungen (zB Wohnsitz in NÖ).
Unter anderem gibt es folgende Förderschienen:
Top-Stipendium Erfahrung – Förderung für Studierende ohne Matura
Top-Stipendium Gender – Förderung nach geschlechtsspezifischen Aspekten
Top-Stipendium Ausland – Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums
Top-Stipendium Diplom – Förderung themenbezogener Masterarbeiten
Top-Stipendium Unternehmen – Förderung betriebsbezogener Abschlussarbeiten
Fristen, Antragsformulare und FAQs findest du hier.
Diese dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen und werden jährlich von allen Studiengangsleitungen vergeben. Kriterien für die Vergabe sind ein posititver Abschluss (inkl. Anrechnung) der ersten beiden (BWBx drei) Semester und ein Notenschnitt = 2 (gewichtet nach ECTS). Jede Studiengangsleitung kann weitere Vergabekriterien festlegen. Je nach Bereich wirst du automatisch gereiht oder musst du dich bewerben - in diesem Fall erfolgt rechtzeitig eine Aussendung. Die Höhe des Leistungsstipendiums beträgt mindestens 700 Euro und maximal 1.500 Euro.